Wer übernimmt die Kosten?


Jeder, der in Deutschland gesetzlich versichert ist, hat das Recht darauf, sich psychotherapeutisch behandeln zu lassen.

Dies gilt selbstverständlich auch für privat Versicherte. Hier sollte im Interesse des Versicherten vor Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung mit der jeweiligen privaten Krankenkasse und Beihilfestelle je nach Versicherungsvertrag der Umfang,  und der Rahmen der Kostenübernahme, -beteiligung abgeklärt werden.

Die Gesetzliche Krankenkasse übernehmen auf Antrag die Kosten für eine Psychotherapie  nach den anerkannten Richtlinien und Therapieverfahren, die da sind  Verhaltenstherapie (VT), tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (TP) und analytische Psychotherapie (AT) – und zwar in allen Fällen, in denen sie zur Behandlung psychischen Erkrankungen notwendig ist.
Die Kostenübernahme erfolgt bei Antragstellung vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Begonnene Behandlungen können auch darüber hinaus zu Ende geführt werden.
Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens-, oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie, die die Gesetzlichen Krankenkassen daher auch nicht bezahlen.
Entsprechende Beratungsstellen bieten diese Maßnahmen in aber in der Regel kostenfrei an.

Bei der ambulanten Psychotherapie handelt es sich um eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte reicht aus.
Wichtig: Sofern bei Ihnen ein Wechsel der Krankenkasse ansteht, teilen Sie dies frühzeitig Ihrem Therapeuten mit.